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abta Workshop: Wissenswertes zur A 1 Bescheinigung

Für Geschäftsreisen ins EU- und EFTA-Ausland gelten neue Regelungen. Die A1-Bescheinigung - auch bei Geschäftsreisen in Europa – ist ein Muss. Am 19. Februar findet ein erster abta-Workshop zu diesem Thema in Wien statt.

Da der Workshop aufgrund des großen Andrangs bereits ausgebucht ist, wird ein weiterer Termin (und die dazugehörigen Infos) folgen.

Der Workshop richtet sich an Mitarbeiter, die im weitesten Sinn mit Geschäftsreisen befasst sind. Das sind in der Regel Mitarbeiter aus den Bereichen Einkauf, Human Resources und Travel Management. Referenten sind Elisabeth Zehetner und Roger Zeisel von der Wiener Gebietskrankenkasse. Durch den Workshop führt Christa Thomasser, Vorstandsmitglied abta.

Seit dem Wirksamwerden der Verordnung (EG) 883/2004 im Jahr 2010 sind Arbeitgeber (bzw. Arbeitnehmer) gesetzlich verpflichtet, jede grenzüberschreitende Tätigkeit innerhalb der EU/EWR und der Schweiz beim zuständigen Versicherungsträger anzuzeigen. Im Sozialversicherungsrecht gibt es keine Unterscheidung zwischen einer Entsendung und einer Dienstreise. Dies bedeutet, dass für jede noch so kurze grenzüberschreitende Tätigkeit ab dem 1. Tag eine A1-Bescheinigung notwendig ist. Eine zeitliche Bagatellgrenze für Dienstreisen oder Entsendungen sehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht vor. Im Workshop werden die unterschiedlichen Anwendungsbereiche des A1-Formulars, der Entsendebegriff und die notwendigen formalen Schritte vorgestellt.

Infos zum neuen Termin folgen!





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