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NIKI meldet Insolvenz an: Bis zu 800.000 Tickets werden wertlos

Die NIKI Luftfahrt GmbH hat beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt und alle Flüge mit Wirkung vom 14. Dezember 2017 ausgesetzt. Die 21 Flugzeuge des Ferienfliegers bleiben vorerst am Boden.

Bis zu 800.000 Tickets könnten nun wertlos sein, von denen 350.000 direkt bei NIKI und 410.000 über Veranstalter gebucht wurden, heißt es. Angeblich befinden sich derzeit rund 40.000 Passagiere im Ausland, die in den nächsten 14 Tagen ihren Heimflug mit NIKI geplant hätten. Davon haben 25.500 über einen Veranstalter gebucht und 15.500 direkt.

Pauschalreisende sind über die Reiseveranstalter abgesichert. Diese bemühen sich auch schon intensiv darum, ihren Gästen eine alternative Rückreise zu organisieren, und arbeiten dabei eng mit den Fluggesellschaften zusammen. Auch alle Urlauber, die in den nächsten Tagen in die Weihnachtsferien aufbrechen möchten und bei einem Reiseveranstalter gebucht haben, können auf deren Unterstützung setzen, wie der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) in einer Aussendung betont.

Für alle würden neue Flugmöglichkeiten gesucht oder alternative Urlaubsaufenthalte angeboten. Dazu sollten sich die betroffenen Pauschalreisekunden mit dem Reisebüro, in dem sie gebucht haben, in Verbindung setzen, rät ÖRV-Präsident Dr. Josef Peterleithner: „Es zeigt sich einmal mehr, dass der Kunde bei Buchung im Reisebüro und beim Reiseveranstalter sicherer ist. Nicht nur bei Terroranschlägen oder Naturkatastrophen.“

ÖRV fordert erneut die Absicherung der Kundengelder

Gleichzeitig erneuert der ÖRV einmal mehr die langjährige Forderung nach einer Absicherung der Kundengelder im Falle einer Airline-Insolvenz. Sie werde auch von internationalen Verbänden getragen und sei der EU-Kommission seit langem bekannt, so Peterleithner: „Eine Entscheidung, wann eine Bestimmung der Kundengeldabsicherung von Airlines in die EU Richtlinie 785/2004 aufgenommen wird, ist aber noch immer ausständig. Was für Reiseveranstalter Gültigkeit hat, muss auch für Airlines gelten“.

Zwar sollen nun auch jene NIKI-Kunden, die direkt gebucht haben und nun im Ausland festsitzen, zurückgebracht werden. Dafür wird derzeit eine Lösung mit anderen Airlines erarbeitet. Wer erst in den nächsten Monaten in den Urlaub aufbricht und bereits ein NIKI-Ticket direkt bei der Airline gebucht hat, muss sich allerdings selbst um Alternativen kümmern, allfällige Forderungen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter anmelden oder auf ein Wunder hoffen. (red)





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