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Margensteuer: EuGH bestätigt Urteil in Deutschland

Der Europäische Gerichtshof hat vor rund fünf Jahren in einem Verfahren gegen Spanien die Besteuerung von Reiseleistungen neu interpretiert und dies nun in einem Urteil gegen Deutschland neuerlich bestätigt.

Damit müssen die nationalen Regelungen zur Besteuerung von Reiseleistungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten angepasst werden. Seitens der EU-Kommission wurde gegen Deutschland und Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, um eine Änderung der nationalen Regelung im Sinne des EuGH-Urteiles zu erreichen.

Während sich Deutschland weigerte, dieser Aufforderung nachzukommen und von der Kommission geklagt wurde, änderte Österreich 2015 seine Regelung im Umsatzsteuergesetz. Auf Initiative des Fachverbandes der Reisebüros in der WKO konnte das Inkrafttreten dieser Änderung auf 1. Mai 2019 verschoben werden, da man die weitere Entwicklung hinsichtlich Deutschland und auf europäischer Ebene abwarten wollte.

Verschlechterung im B2B-Geschäft

„Der EuGH hat nun im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland entschieden und bedauerlicherweise seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. Demzufolge ist die Margensteuer auch auf das B2B-Reisegeschäft zu erstrecken, darüber hinaus sind Gesamt- und Gruppenmargen (Pauschalierungen bei der Bemessungsgrundlage) verboten“, heißt es in einer Aussendung des Fachverbands. Er hatte noch gehofft, dass der EuGH im Verfahren gegen Deutschland seine bisherige Rechtsansicht überdenkt und anders entscheidet.

„Die Konsequenz dieser Rechtsprechung hat für die Reisebürowirtschaft negative Auswirkungen, da sie – vor allem im Incoming- und Kongress-Bereich - zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen Buchungen im Reisebüro und Buchungen direkt beim Leistungsträger führt und generell die Ermittlung von Einzelmargen äußerst kompliziert ist“, heißt es weiter in der Aussendung.

Der Fachverband stehe seit längerem in Kontakt mit dem Finanzministerium, um Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Im Ministerium habe man einerseits großes Verständnis für die Anliegen der Branche, andererseits sind EuGH-Urteile umzusetzen. Ziel der nächsten Monate werde eine österreichische Umsetzung möglichst im Gleichklang mit Deutschland sein, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, so die Branchenvertretung weiter. (red)





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