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Nur ein Airport der DACH-Region war 2017 pünktlicher als Wien

Wie aus einer aktuellen Erhebung des Fluggast-Portals AirHelp hervorgeht, war 2017 am Flughafen Wien rund jeder fünfte Flug nicht wie geplant unterwegs. Mit einem Anteil von 20,6% an verspäteten oder gestrichenen Flügen liegt Wien aber immer noch auf Platz 2 in der DACH-Region.

Pünktlicher war lediglich Stuttgart mit 18,1%. Die stärksten Nerven brauchten laut AirHelp die Fluggäste in Berlin-Tegel: Dort starteten 29% der Flüge verspätet oder gar nicht. Fast ebenso schlecht schnitten Frankfurt (26,7%) und Düsseldorf (25,6%) ab. Nahezu gleich gut wie Wien waren Berlin-Schönefeld und Zürich, wo 20,8 bzw. 21,7% der Abflüge unplanmäßig erfolgten.

Ab Wien gab es 2017 demnach 102.667 Abflüge - bei 20.163 davon betrug die Verspätung mindestens 15 Minuten, 958 Flüge wurden gänzlich annulliert. Sowohl die mit Abstand meisten Verspätungen (53.863) als auch die meisten Ausfälle (2.375) gab es in Frankfurt, die zweitmeisten in München (39.630 bzw. 1.595). Allerdings sind das - gemessen an der Zahl der Abflüge - auch die beiden größten Airports im deutschsprachigen Raum mit 211.028 bzw. 177.346 Starts.

580 Millionen Euro Entschädigungen

AirHelp beziffert die Höhe der Entschädigungsansprüche, die auf den untersuchten zehn Airports infolge von Verspätungen und Flugstreichungen im Jahr 2017 angefallen sind, mit insgesamt rund 580 Millionen Euro. Der Löwenanteil davon entfiel mit 147,3 Millionen Euro auf den am stärksten frequentierten Flughafen Frankfurt. Dahinter rangierten München (89,6 Millionen Euro) und Düsseldorf (59,1 Millionen Euro). Bereits an vierter Stelle folgt Wien mit 58,1 Millionen Euro.

Bei Ausfällen und Verspätungen von Flügen können die Kunden laut AirHelp eine Entschädigung von bis zu 600 Euro erhalten. Die Höhe variiert dabei nach der Länge der Flugstrecke. Bei der Berechnung der Summe spielen aber auch die tatsächliche Verspätungsdauer am Ankunftsort und der Grund für den gestrichenen oder verzögerten Flug eine Rolle. Ansprüche können bis zu drei Jahre nach dem Flugtermin geltend gemacht werden. (apa/red)





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