Entschädigung auch bei Flugverspätungen außerhalb Europas
Flugreisenden steht auch bei einer Verspätung von Anschlussflügen außerhalb Europas unter bestimmten Bedingungen finanzielle Entschädigung zu. Dieses Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern bekannt gegeben.
Wenn der Abflugsort innerhalb der EU liegt und die Flüge unter derselben Buchungsreferenz gebucht wurden, ändern demnach auch Zwischenlandungen außerhalb Europas nichts an bestehenden Ansprüchen. Die Passagiere können somit auch bei verpassten Anschlussflügen außerhalb der EU ihr Recht auf Entschädigung geltend machen.
Die Entschädigung wird dabei anhand der gesamten Flugstrecke berechnet und nicht mehr nur für die betroffene Teilstrecke. Wären nach der bisher geltenden Regelung beispielsweise 250 Euro als Entschädigung vorgesehen, so kann sich diese nun unter Umständen auf bis zu 600 Euro belaufen, wie das Flughelfer-Portal AirHelps mitteilt. (red)