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Urteil des EuGH: Fluglinien müssen auch Provision erstatten

Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Airlines bei Flugstreichungen ihren Kunden nicht nur den kompletten Ticketpreis, sondern auch die Vermittlergebühr von Dritten erstatten müssen - wenn sie von dieser Provision wussten.

Eine Familie aus Hamburg hatte vor dem dortigen Amtsgericht geklagt, nachdem sie im November 2015 über das Online-Portal Opodo für 1.108,88 Euro Flüge gebucht hatte. Als ihre Verbindung von der Hansestadt nach Faro gestrichen wurde, wollte die spanische Airline Vueling nur jenen Betrag zurückzahlen, den sie tatsächlich erhalten hatte - nicht aber die Gebühr in Höhe von 77 Euro, die Opodo als Vermittler kassiert hatte.

Mit dem Urteil stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass die komplette Erstattungssumme laut EU-Fluggastrechteverordnung auch die Vermittlungsgebühren an Dritte beinhaltet. Ob Vueling im vorliegenden Fall aber von der Provision wusste, war nicht Gegenstand der Verhandlung - das muss jetzt das Amtsgericht Hamburg prüfen. (apa/red) 





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