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Viele Geschäftsreisende sind ohne A1-Bescheinigung unterwegs

Wer innerhalb der EU eine Dienstreise unternimmt, muss seit Mai 2010 einen Nachweis der Sozialversicherung bei sich führen. Doch fast die Hälfte der Geschäftsreisenden ist nach wie vor ohne die sogenannte A1-Bescheinigung unterwegs - trotz möglicher Kontrollen und der Gefahr von Geldstrafen.

Die A1-Bescheinigung ist bei bei jeder grenzüberschreitenden Dienstreise innerhalb EU sowie in die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen und Island als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland vorgeschrieben - auch bei Messebesuchen, Geschäftsessen oder dem Treffen mit den Kollegen einer Niederlassung des eigenen Unternehmens.

Damit soll Sozialdumping verhindert werden, denn ohne den Nachweis müsste der Geschäftsreisende eigentlich in die Kassen seines Ziellandes einzahlen. Seit diesem Jahr müssen die Arbeitgeber die A1-Bescheinigung elektronisch beantragen. Dieser neue Prozess hat das Thema wieder mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt - und auch die Kritik an der Regelung wurde wieder lauter.

Die meisten Geschäftsreisenden in Europa halten sich aber ohnedies nicht daran: Laut einer aktuellen Umfrage von AirPlus International haben nur 27% die erforderliche A1-Bescheinigung immer dabei und 24% zumindest gelegentlich. 44% der Befragten gaben hingegen an, dass sie diese Pflicht gar nicht kennen - und 4% halten sich trotz Kenntnis nicht daran.

Hoher Aufwand für die Unternehmen

Der Aufwand für die Unternehmen ist jedenfalls enorm, weiß Birgit Hölzel, Country Manager Deutschland bei AirPlus: Das trifft sowohl den Geschäftsreisenden selbst, der einen solchen Antrag vor jeder Reise stellen muss, als auch das gesamte Handling in den Unternehmen, die den elektronischen Antragsprozess bei der Krankenkasse sicherstellen müssen“.

Die Kosten für einen Antrag liegen laut AirPlus bei geschätzt rund 70 Euro – pro Reise und Reisendem. Immerhin gibt es in der EU bereits Bestrebungen, diese Nachweispflicht für Dienstreisen wieder abzuschaffen. Doch die bereits von der EU-Kommission in Aussicht gestellte Einigung scheiterte im Frühjahr am Europäischen Rat.

„Nach der Europawahl Ende Mai und der nun erfolgten Konstituierung der EU-Institutionen Kommission, Parlament und Rat kann eine Neuregelung nun schnellstmöglich wieder in Angriff genommen werden“, hofft Hölzel: „Bis dahin sollten Geschäftsreisende aber die A1-Bescheinigung bereithalten, um Bußgelder und Nachzahlungen zu vermeiden“. (red)





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