Bleisure-Reisen, NDC und WHIM beim zweiten abta Praxistag
Das Austria Trend Hotel ZOO in Wien war Schauplatz des zweiten abta Praxistags. In drei einstündigen Workshops wurden den rund 30 Teilnehmern in Impulsvorträgen interessante Themen mit Relevanz für ihre tägliche Travel Management Arbeit näher gebracht.
„Bleisure“ - die Kombination aus Geschäfts- und Privatreise - machte den Anfang. Danach folgten der Datenstandard NDC und die neue Transportplattform „WHIM“. Im Anschluss an die jeweiligen Vorträge wurde eifrigst über die gängigen Praktiken in den Unternehmen diskutiert. Durch die Veranstaltung führte Peter Tolinger, Managing Director der Verkehrsbüro Business Touristik.
Was bei „Bleisure-Reisen“ zu beachten ist
Den Impulsvortrag zum Workshop „Bleisure“ hielt Dr. Bernhard Gruber vom Fachverband der Elekro- und Elektronikindustrie FEEI. Der auf Dienstreiserecht spezialisierte Jurist beleuchtete vor allem die rechtlichen Aspekte und gab Hinweise, worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einer kombinierten Reise achten müssten.
Als Beispiel nannte Gruber eine einwöchige Dienstreise in die USA, an die der Arbeitnehmer noch einen Privataufenthalt in Costa Rica anhängen möchte. Hier ist unbedingt vorher zu klären, ob die Reiseversicherung auch den privaten Aufenthalt abdeckt. Dazu kommt das erhöhte Risiko von Diebstählen und Überfällen, das in Costa Rica besteht.
In diesem Zusammenhang nannte der Jurist den Paragraph 4 des Arbeitschutzgesetzes. Die Arbeitgeber sind demnach verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen und auf deren Grundlage die durchführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen.
Kleinere Firmen sind schnell überfordert
Wenn ein Arbeitnehmer zum Beispiel ständige Medikamente braucht, die aber am Dienstreiseort nicht erhältlich sind, haftet der Arbeitgeber. Wenn jemand im dienstlichen Auftrag unterwegs ist, erhält er für die Dauer des Aufenthaltes die ihm beim zuständigen Versicherungsträger zustehenden Leistungen vom Dienstgeber.
Fazit des Experten: Völlig kann das Unternehmen die Verantwortung beim Privatanteil der Reise nicht abgeben. Kleinere Firmen sind mit diesen Fragen sicherlich überfordert. Hier sollte man sich externe Beratung holen. Bei Nichtbeachtung haftet jedenfalls immer die juristische Person - das Unternehmen, der Vorstand und der Geschäftsführer.
Wie sich bei der anschließenden, recht lebhaften Diskussion herausstellte, erlauben nicht alle Firmen eine Dienstreise mit einer Privatreise zu kombinieren. Vielmehr wird dieses heikle Thema sehr verschieden gehandhabt. Eine Travel Managerin berichtete, das ihr Unternehmen eine „Bleisure“-Reise nur dann gestatte, wenn alle arbeitsrechtlichen und steuerpflichtigen Maßnahmen eingehalten werden.
NDC: Neuer Datenstandard für die Airlines
Im zweiten Workshop drehte sich alles um NDC (New Distribution Capability). Dazu referierte Michael Peschke, Manager Distribution Global Market Development der Lufthansa Gruppe. NDC sei nichts weiter als ein offener Datenstandard, der von der IATA definiert und in ein bestehendes Umfeld integriert werde. Es gehe darum, den Kunden eine breitere Vielfalt an Produkten anzubieten, als über die GDS-Systeme buchbar sind, so Peschke.
Als Beispiel nannte er einen Geschäftsreisenden, der einen Internetzugang im Flugzeug haben möchte. Den kann er sich derzeit nur im Flieger kaufen, denn die Buchung ist im klassischen GDS nicht möglich. Der NDC-Standard ermögliche es hingegen, die verschiedensten Produkte technisch darzustellen. Jedes GDS habe sich verpflichtet, NDC zu implementieren, betonte Peschke.
Letztendlich werde es eine Buchungsplattform geben, die verschiedene Quellen anfordern kann und wo man alles buchen kann - NDC, GDS und Low Cost. Auf die Frage, ob Lufthansa mit NDC etwas verberge, gab es eine klare Antwortet: „Alles, was Sie auf der Lufthansa-Website finden, finden Sie auch auf der Schnittstelle“.
Neue Transportplattform „WHIM“
Im dritten Workshop „Mobility as a Service“ präsentierte Peter Kuhn, Head of Business Development DACH-Region bei MaaS Global Ltd., die vor zwei Jahren in Finnland ins Leben gerufene App „WHIM“, die sich mittlerweile zu einer globalen Transportplattform entwickelt hat.
„WHIM“ will durch ein kombiniertes Transportangebot unter einem Dach ein Mobilitätsangebot bereitstellen, das die gleiche Beweglichkeit wie ein eigenes Auto ermöglicht - vom öffentlichen Verkehr bis zum Car-Sharing. So soll jeder das im Moment für ihn geeignetste Transportmittel finden, egal wo und wann. Auch spontan. Deshalb heißt die App auch „WHIM“ - nach der englischen Redewendung „on a whim“, was so viel wie „aus einer Laune heraus“ bedeutet.
U-Bahn, E-Scooter oder Car-Sharing?
Nehme ich die U- oder S-Bahn? Ist die Strecke kurz genug, um auf das Fahrrad zu steigen oder einen E-Scooter zu nehmen? Oder sieht es nach Regen aus und ich suche mir das nächstgelegene Carsharing-Auto? Gerade in Städten sind die Wahlmöglichkeiten groß, um von A nach B zu gelangen.
Die Bezahlung erfolgt entweder per Rechnung an den Nutzer („pay as you go“) oder über einen Paketpreis: Der Nutzer bucht ein Paket seiner Wahl und kann dann zum Beispiel einen Monat das Angebot nutzen. Kuhn nannte auch ein Preisbeispiel: Ein E-Scooter kostet etwa 25 Cent pro Minute. Bei 300 Minuten zahlt man also ca. 70 Euro.
„WHIM“ komme sehr gut bei jungen Managern an, die gar keinen Dienstwagen mehr wollen, aber auch bei älteren Nutzern, denen das Auto zur Last geworden ist, so Kuhn. Die App biete natürlich auch gute Möglichkeiten für Unternehmen, weil sie global mit nur einer Abrechnung und einem Anbieter genutzt werden kann. In Wien gibt es derzeit 14 Partner, in Innsbruck und in Salzburg sei man bereits im Gespräch. Diskutiert wurde hier vor allem, wie tauglich die App im Geschäftsreiseverkehr ist. (red)