Deutschland beschließt Erhöhung der Luftverkehrssteuer
Trotz aller Proteste aus der Reise-Branche hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des neuen Klimaschutzpaketes die rückwirkend geltende Erhöhung der Luftverkehrssteuer beschlossen.
Das bedeutet, dass alle Abflüge ab 1. April 2020 einer erhöhten Luftverkehrssteuer unterliegen und auch alle Flugbuchungen, die bereits getätigt wurden, rückwirkend besteuert werden. Laut Berechnungen des Deutschen Reiseverbandes (DRV) beläuft sich die Mehrbelastung für die deutsche Reisewirtschaft auf 28,5 Millionen Euro.
Diese Zahl ergibt sich aus einer Hochrechnung für alle bis zum Jahresende gebuchte Reisen und bezieht sich explizit auf die deutschen Reiseveranstalter, die diese Kosten tragen müssten. Dementsprechend verärgert zeigt sich DRV-Präsident Norbert Fiebig: „Es ist ein Unding, dass der Bundestag den flächendeckenden Protest der Reise- und Luftverkehrswirtschaft ignoriert hat“.
Bundesrat muss noch zustimmen
Die neue Regelung treffe Reiseveranstalter und Airlines hart und könne sie in wirtschaftliche Turbulenzen bringen, so Fiebig. Die Länderkammer muss nun noch zustimmen. Sie wird sich voraussichtlich Ende November mit dem Gesetz befassen und kann noch ein Veto einlegen.
„Deshalb muss der Deutsche Bundesrat nun eingreifen. Ich hoffe, dass hier mit Sachverstand entschieden wird. Denn: Politische Entscheidungen müssen verlässlich sein. Wenn Steuern rückwirkend angewendet werden, ist dieser Maßstab nicht erfüllt. Jetzt muss politisch nachgebessert werden“, erklärt der DRV-Präsident.
Die Kampagne geht weiter
Um einen Kahlschlag bei Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern zu verhindern, hatte der DRV zusammen mit dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) eine Mail- und Briefaktion mit dem Namen „LuftFAIRkehrsteuer ohne Rückwirkung“ gestartet, über die Tausende Mails und Briefe an die Abgeordneten des Bundestags gesendet wurden. Diese Kampagne geht nun in die Verlängerung. (red)