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Neues Wiener Veranstaltungsgesetz: Austria Event Pool ist beunruhigt

Im Wiener Landtag wurde am 25. Juni ein neues Veranstaltungsgesetz beschlossen. Es ersetzt das jetzt geltende Gesetz und lässt nach ersten Einschätzungen von Rechtsexperten kaum einen Stein auf dem anderen.

„Manches wird sich mit dem neuen Gesetz verbessern, manches wird einen bürokratischen Mehraufwand bedeuten“, berichtet Erik Kastner, Gründer des Austria Event Pools (AEP), der deshalb rasch und unbürokratisch Schulungen anbieten will.

Dem Vorbild der anderen Bundesländer folgend, werden nun alle privaten Veranstaltungen mit ausschließlich geladenen Gästen - unabhängig von der Personenzahl - aus dem Gesetz herausgenommen und bedürfen keiner behördlichen Genehmigung mehr. Dafür wurde mit der Anzeigepflicht eine neue, zusätzliche Berechtigungsart neben der Anmelde- und Bewilligungspflicht in das Gesetz eingebaut.

Die problematischen Punkte im Gesetz

Die einzelnen Veranstaltungsarten werden nicht mehr einem Event-Typus (Konzert, Lesung, etc.) zugeordnet, sondern nur mehr nach allgemeinen Kriterien - wie zum Beispiel Indoor-/Outdoor-Events oder Lärmbelastung - eingeteilt. Dies dürfte laut Kastner zu einer erhöhten Rechtsunsicherheit führen.

Das Veranstaltungsstättengesetz entfällt ersatzlos. „Das bedeutet, dass hinsichtlich der Betriebssicherheit und Ausstattung der Locations auf den Stand der Technik verwiesen wird. Diesen muss der Betreiber der Veranstaltungsstätte selbst in Eigenverantwortung eruieren. Das wirkt zwar wie eine Deregulierung, wird aber aufgrund der Unbestimmtheit de facto der Behörde mehr Eingriffsmöglichkeiten eröffnen“, ist Kastner beunruhigt.

Von der Service GmbH der Wirtschaftskammer wird im Laufe des Sommers ein Sonderband "Neues Wiener Veranstaltungsgesetz" erscheinen. Alle Informationen über Informationsveranstaltungen und Schulungen der Austria Event Pool Academy sind auf www.eventpool.at zu finden. (red)





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