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Neue Einreiseregeln ersetzen die Landeverbote in Österreich

Die bisher geltenden Landeverbote für Flugzeuge aus 18 Ländern sind mit 31. Juli 2020 ausgelaufen. Sie werden durch neue Einreisebestimmungen ersetzt, die wir hier als Service für alle Geschäftsreisenden kurz zusammengefasst haben.

Vereinfachte Einreise aus 31 Ländern

Für Personen, die aus insgesamt 31 Staaten nach Österreich einreisen und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder in einem dieser Staaten haben, ist die Einreise ohne Einschränkung möglich. Dabei ist vom Einreisenden nur glaubhaft zu machen, dass er in den letzten zehn Tagen in keinem anderen als diesen 31 Staaten war.

Auf dieser Liste befinden sich aktuell Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Slowakei, Slowenien, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan und Zypern. Die COVID-19 Situation in diesen Ländern wurde von der österreichischen Bundesregierung als sicher eingestuft.

Corona-Test oder zehntägige Quarantäne

Für die Einreise aus allen anderen Ländern ist entweder ein negativer Corona-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorzuweisen oder eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Ein nach der Einreise nach Österreich erfolgter negativer Test beendet dabei die Quarantäne vorzeitig. Nur Einreisende aus Risikogebieten können nicht zwischen Corona-Test oder Quarantäne frei entscheiden – sie müssen verpflichtend ein negativen Test bei der Einreise vorlegen.

Dies gilt für Ägypten, Albanien, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldau, Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, USA, Weißrussland und die Provinz Hubei in China.

Test auch in Österreich möglich

Österreichische Staatsbürger, EU- und EWR-Bürger sowie Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich bzw. gültiger Aufenthaltsberechtigung, die aus diesen Staaten einreisen und keine Möglichkeit hatten, vor der Einreise einen Corona-Test zu machen, können ihn auch binnen 48 Stunden nach der Einreise veranlassen.

Diese Personen ist es somit gestattet, auch ohne Test einreisen. Bis zu einem negativen Testergebnis müssen sie jedoch in einer selbstüberwachten Quarantäne zu Hause oder in einer geeigneten Unterkunft bleiben. Die Kosten für Testung und Unterkunft sind selbst zu tragen.

Bürger von Drittstaaten ohne Aufenthaltstitel in Österreich oder Visum D ist die Einreise aus Ländern außerhalb des Schengenraums nach Österreich grundsätzlich untersagt. Für die Einreise innerhalb des Schengenraumes müssen sie einen negativen Corona-Test vorweisen und zusätzlich eine zehntägige Quarantäne antreten.

Keine Regel ohne Ausnahmen

Für beide Regelungen gibt es allerdings Ausnahmen - beispielsweise für einreisendes Pflegepersonal, Saisonarbeitskräfte und Diplomaten oder Einreisende im Rahmen des gewerblichen Verkehrs. Sie können eine allfällige Quarantäne mit einer negativer Testung vorzeitig beenden. Alle Regeln gelten generell nicht für die Durchreise durch Österreich - also unter anderem für Transferpassagiere.

Alle hier genannten Informationen basieren auf den Verordnungen des Gesundheitsministeriums in Österreich und gelten als Orientierungshilfe für Reisende. Sie stellen aber keine rechtsverbindliche Information dar. Alle aktuell gültigen Einreisebestimmungen nach Österreich und die Ausnahmeregelungen sind in den Verordnungen des Gesundheitsministeriums unter www.sozialministerium.at zu finden. (red) 





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