ÖBB führen wieder Masken-Pflicht im Bahnhofsbereich ein
Vor dem Hintergrund der steigenden Corona-Infektionen führen die ÖBB österreichweit wieder eine Masken-Pflicht im geschlossenen Bahnhofsbereich ein. Ab sofort werden die Fahrgäste eine Woche lang über alle Kanäle darüber informiert.
Mit 21. September 2020 ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dann österreichweit in geschlossenen Bahnhofsbereichen wieder Pflicht. Auf offenen Bahnsteigen oder Postbus-Haltestellen im Freien entfällt die Pflicht, wenn der Sicherheitsabstand zu den anderen Fahrgästen eingehalten werden kann.
Weiterhin unverändert bleibt, dass das Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln nur mit Schutzmaske gestattet ist. Sofern es das Platzangebot zulässt, ist auch ein Sicherheitsabstand von einem Meter zu den anderen Fahrgästen einzuhalten.
40 Euro Strafgebühr
Dabei helfen einfache Regeln - wie beispielsweise, dass nicht alle Fahrgäste den ersten oder den letzten Zugeinstieg nutzen, sondern sich über den ganzen Bahnsteig verteilen. Wer kann, sollte eine Fahrt zu den Stoßzeiten vermeiden, um anderen Fahrgästen mehr Platz im Zug oder Bus zu lassen.
Fortgeführt wird selbstverständlich die intensive Reinigung von Zügen und Bussen - vor allem jener Teile, mit denen die Fahrgäste häufig in Kontakt kommen, wie Haltegriffe, Tasten und WCs. Bei Verstößen gegen die Masken-Pflicht wird eine Strafgebühr von 40 Euro eingehoben. Die Zugbegleiter können auch einen Fahrtausschluss aussprechen. (red)