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Neu Einreiseregeln: China macht Geschäftsreisen unmöglich

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisiert die verschärften Einreiseregeln in China. In der Praxis würden die neuen Einschränkungen für viele Unternehmen ein Einreiseverbot bedeuten und Geschäftsreisen nahezu unmöglich machen.

Bisher verlangte China für die Einreise eine Gesundheitserklärung („Health Declaration Form“), die per E-Mail bei den chinesischen Auslandsvertretungen beantragt werden musste. Seit dem 6. November 2020 wird sie aber nur dann ausgestellt, wenn negative Testergebnisse eines Nukleinsäuretests und eines IgM-Antikörper-Bluttests vorgelegt werden.

Die Tests dürfen nicht älter als zwei Tage sein. Bei Transitflügen müssen die negativen Testergebnisse zusätzlich auch im Transitland eingeholt und innerhalb von zwei Tagen vor dem Abflug bei der lokalen chinesischen Auslandsvertretung eingereicht werden. Wie sich das in der Praxis umsetzen lässt, ist unklar.

Ein faktischer Einreisestopp

„Die Verschärfung der Einreisebestimmungen in die Volksrepublik China macht der deutschen Wirtschaft große Sorge. Es besteht das Risiko, dass die neuen Verpflichtungen wichtige Geschäftsreisen gänzlich unmöglich macht. In der Praxis sind diese Einschränkungen für viele Unternehmen ein faktischer Einreisestopp", erklärt BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang.

Jedenfalls würden die neuen Bestimmungen die Geschäftstätigkeit der deutschen Industrie im wichtigen chinesischen Markt sehr belasten: Ingenieure könnten Anlagen nicht in Betrieb nehmen, Service-Techniker nicht deren reibungslose Funktion gewährleisten, Vertriebsmitarbeiter nicht ihre chinesischen Kunden vor Ort beraten und bedienen.

Die Folgen der mittel- und langfristigen Einschränkungen wprden zulasten der Unternehmen gehen, warnt Lang: „Es muss so sein, dass sich die Regierungen dafür einsetzen, die rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu stoppen. Unsere globalisierte und integrierte Welt ist allerdings auch in Pandemiezeiten auf einen möglichst uneingeschränkten Personenverkehr angewiesen.“ (red)





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