Verpflichtende Registrierung für Einreisen nach Österreich
Die jüngste Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung, die am 15. Jänner 2021 in Kraft tritt, bringt eine verpflichtende elektronische Registrierung („Pre-Travel-Clearance“) vor der Einreise nach Österreich.
Online registrieren müssen sich grundsätzlich alle Personen, die nach Österreich einreisen. Ausnahmen für die Registrierungspflicht gibt es unter anderem für regelmäßige Pendler, Transitreisende und Personen, die aus „besonders berücksichtigungswürdigen, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis einreisen“.
Die Daten der Online-Registrierung werden automatisch an die für den Aufenthaltsort in Österreich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet. Das soll die Kontrolle der Quarantäne verbessern und das Contact Tracing erleichtern, schreibt das Gesundheitsministerium in einer Aussendung.
Das ist der Ablauf der Registrierung
Das Online-Formular für die verpflichtende elektronische Registrierung ist hier in Deutsch und hier in Englisch zu finden. Dabei sind der Name, das Geburtsdatum, die E-Mail-Adresse, die Wohn- oder Aufenthaltsadresse, das Datum der Einreise, das Datum der Ausreise und die Länder des Aufenthalts in den vergangenen zehn Tagen anzugeben.
Sollte die Adresse der Quarantäne von der normalen Aufenthaltsadresse in Österreich abweichen, ist diese ebenfalls anzuführen. Anhand der eingegebenen Daten informiert das System, welche Konsequenzen an die Einreise geknüpft sind – also ob sich die Person in Quarantäne begeben muss oder ungehindert einreisen darf.
PDF-Dokument muss immer dabei sein
Die einreisenden Personen erhalten anschließend ein PDF-Dokument mit einem QR-Code und den eingegebenen Daten zum Download sowie an die angegebene E-Mail-Adresse, das entweder ausgedruckt oder digital (am Smartphone) mitzuführen und im Fall einer Kontrolle durch die Behörden vorzuweisen ist.
In Ausnahmefällen- wenn jemand beispielsweise keine technische Möglichkeit hat, das Dokument online auszufüllen - kann das Formular auch in ausgedruckter Form ausgefüllt und verwendet werden. Die Daten werden 28 Tage ab dem Datum der Einreise gespeichert und danach unwiderruflich gelöscht, heißt es in der Aussendung weiter.
Einreiseregelungen und Beschränkungen
Ohne Quarantäne-Verpflichtung sind derzeit lediglich Einreisen aus Ländern der Anlage A der Einreiseverordnung möglich. Diese umfassen Australien, Finnland, Griechenland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Singapur und Südkorea.
Einreisende aus EU-Staaten, der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino und dem Vereinigten Königreich müssen eine zehntägige Quarantäne antreten – außer die Einreise erfolgt aus einem in Anlage A genannten Staat. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag möglich.
Die Einreise aus allen übrigen Ländern ist für Österreicher und Bürger aus anderen EU-Staaten, der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino und dem Vereinigten Königreich unter Einhaltung der Quarantänebestimmungen möglich. Ansonsten ist die Einreise aus diesen Ländern bis auf wenige Ausnahmen (medizinische Gründe, besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis, berufliche Zwecke) weiterhin verboten. (red)