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Corona-Hilfen: Tourismus begrüßt Anhebung der Obergrenzen

Viel Lob der österreichischen Tourismuswirtschaft erntet die EU-Kommission mit ihrer jüngsten Entscheidung, die Obergrenzen für Corona-Hilfen deutlich anzuheben.

Durch die lange Dauer der Corona-Epidemie und der Lockdown-Phasen reichten die bisherigen Obergrenzen von 800.000 Euro beim Fixkostenzuschuss II bzw. 3 Millionen Euro beim Verlustersatz pro Unternehmen vor allem für größere Betriebe nicht mehr aus.

Die nun mögliche Anhebung auf 1,8 bzw. 10 Millionen Euro sei daher sehr erfreulich, erklärt Robert Seeber, Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Zudem gelten die Bestimmungen nun bis Ende des Jahres - statt nur bis Juni 2021.

„Mit der Verdoppelung bzw. Verdreifachung des EU-Beihilferahmens wurde eine wichtige Forderung umgesetzt und eine Perspektive für viele touristische Betriebe geschaffen“, betont Seeber und dankt gleichzeitig den Verhandlern mit Finanzminister Blümel an der Spitze, denen „ein wichtiger Durchbruch bei der dringend notwendigen Unterstützung unserer Betriebe gelungen“ sei.

Langfristige Sicherung der Arbeitsplätze

Wichtig sei es nun für die Bewältigung der Krise und den Neustart des Tourismus, dass die Förderrichtlinien auf nationaler Ebene rasch angepasst würden, mahnt der Spartenobmann. Weiters sollte von der Möglichkeit, Garantien und Kredite in nicht-rückzahlbare Beihilfen umzuwandeln, sobald wie möglich Gebrauch gemacht werden.

Erleichtert zeigt sich auch die Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der WKÖ, Susanne Kraus-Winkler: „Die Anhebung ist vor allem für größere Hotellerie-Betriebe ein überlebensnotwendiger Schritt, der langfristig zahlreiche Arbeitsplätze sichert.“ Dies gelte für die Betriebe selbst, aber auch für die zahllosen Zulieferer. (apa/red) 





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