Steiermark Convention wirbt wieder „live“ für das Bundesland
Nach vielen Monaten, in denen nur Online-Kontakte möglich waren, kann die Bewerbung der Steiermark als Tagungsdestination nun endlich wieder mit Live-Auftritten realisiert werden. Die Steiermark Convention hat sich daher für den Herbst viel vorgenommen.
Für Andrea Sajben, Leiterin der Steiermark Convention, ist klar: In besonderen Zeiten muss man auch besondere Aktivitäten setzen. So konnte man mit Hilfe von Online-Präsentationen und Hybride-Meetings in den letzten Monaten weiterhin den Kontakt zu den Kunden aufrecht erhalten und diese herausfordernde Zeit gut überbrücken.
Live dabei von München bis Barcelona
Die besonderen und einzigartigen Merkmale der Steiermark und die innovativen Angebote für Meetings lassen sich aber natürlich am besten bei Live-Veranstaltungen in persönlichen Gesprächen übermitteln. Daher ist auch die Freude groß, dass die Branche nun mit mehreren internationalen Live-Präsentationen ins letzte Viertel des Jahres 2021 starten kann.
Nach der „Conventa“ in Ljubljana, dem Branchen-Kongress „Convention4U“ in Wiener Neustadt und „MICE by Melody“ am 2. September in München wird die Steiermark Convention unter anderem auch auf der Convention Austria von 4. bis 7. Oktober in Linz und auf der IBTM Barcelona von 30. November bis 2. Dezember vertreten sein.
Viele neue Angebote in der Steiermark
Erich Neuhold, Geschäftsführer des Steiermark Tourismus, freut vor allem, dass die Betriebe die Zeit genützt und ihr Angebot für Meetings, Kongresse und Seminare nachhaltig weiterentwickelt haben: „Die Steiermark als Tagungsdestination punktet mit ihrer intakten Natur, erstklassiger regionaler Kulinarik und der Herzlichkeit der Gastgeber stärker denn je.“
Für Andrea Sajben ist der persönliche Kontakt zu den Kunden eine der wichtigsten und schönsten Aufgaben der Steiermark Convention: „Daher macht es mich glücklich, dass ich die Einzigartigkeiten der Steiermark als Tagungsdestination und die neuesten Angebote endlich wieder bei internationalen Live-Veranstaltungen präsentieren darf.“ (red)