Neuer Service von Flightright: Flugentschädigungen für Firmen
Anspruch auf Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge haben gemäß EU-Verordnung nur die Flugreisenden selbst - und nicht die Firmen, die die Flüge gebucht haben. Flight Right will das nun mit dem neuen Flight Right Companion ändern.
Geschäftsreisen machen etwa 55% des weltweiten Flugverkehrs aus. Unternehmen und ihre Mitarbeiter haben aber in der Vergangenheit kaum um die Geltendmachung ihrer Ansprüche aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung gekümmert, sagt Philipp Kadelbach, Gründer und Chief Legal Officer von Flightright.
„Es gab bisher keine überzeugende Lösung, welche die rechtliche und tatsächlich komplexe Durchsetzung von Fluggastrechten im Kontext von Geschäftsreisen angeboten hat. Nunmehr steht diese Lösung zur Verfügung“, so Kadelbach, der bei der Entwicklung auf eine Kooperation mit dem Software-Berater Conovum gesetzt hat.
Entschädigungen können nachhaltig investiert werden
Mit dem neuen Flight Right Companion bekommen Unternehmen laut Flight Right die Möglichkeit, das bisher ungenutzte Volumen an Entschädigungsansprüchen einzufordern und nachhaltig zu investieren - zum Beispiel in ESG-Projekte (Environmental, Social, Corporate Governance).
Je nach Präferenz der Unternehmen können das Projekte aus den Bereichen Umwelt (CO2-Kompensation, synthetisches Kerosin, etc.), Soziales (Charity, Tafeln, Kinderprojekte, etc.) oder effiziente Unternehmensführung sein. Als weiterer Aspekt bieten sich Benefits für die Mitarbeiter an.
Mitarbeiter bleiben anonym gegenüber dem Arbeitgeber
Um für eine hohe Akzeptanz bei den Mitarbeitern zu sorgen, wurde der Betriebsrat eines namhaften MDAX-Konzerns von Anfang an in das Projekt eingebunden. Wichtig war allen Beteiligten dabei, dass die Mitarbeiter freiwillig teilnehmen und gegenüber dem Unternehmen vollkommen anonym bleiben.
Die personenbezogenen Daten nutzt allein Flightright DSGVO-konform zur Abwicklung der Entschädigungsansprüche bei den Fluggesellschaften. Bis Ende 2021 können Ansprüche aus Flügen des Jahres 2018 mit wenigen Klicks geltend gemacht werden. (red)