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FindMyHome.at: Alternative zum Zweitwohnsitz

Ein Apartment in einer Skiregion, ein Häuschen an einem heimischen See – die Sehnsucht nach einer eigenen Immobilie dort, wo andere Urlaub machen, ist groß. Die Nutzung dieser als Zweitwohnsitz gestaltet sich mittlerweile aber mehr als schwierig.

Seit die meisten Gemeinden und Landesregierungen den Ferien- und Zweitwohnsitzen einen Riegel vorgeschoben haben, müssen neue Modelle her. Buy-to-let ermöglicht mit Fokus auf touristischer Nutzung den Kauf einer Immobilie und dessen Eigen- und Fremdbezug in beliebten Gebieten. In der Folge verpachtet der/die neue Eigentümer:in die Wohneinheit für mindestens 20 Jahre an eine Betreiber:in zurück, die diese an Urlaubsgäste vermietet. 

„Es handelt sich um den Erwerb einer Hoteleinheit wie beispielsweise einem Chalet, Apartment oder Zimmer“, erklärt Bernd Gabel-Hlawa, Co-Gründer von FindMyHome.at Premium Living.

Touristische Nutzung als Grundlage

Um die Immobilie auch vermieten zu können, steht die touristische Nutzung im Fokus. Dies ermöglicht dem/der Eigentümer:in auch, die Wohneinheit für einen vertraglich festgelegten Zeitraum zu bewohnen. Der Vorteil am touristischen Fokus liegt darin, dass der/die Eigentümer:in zwar im Grundbuch eingetragen wird, sich aber nicht um die Vermietung kümmern muss. Diese Aufgabe übernehmen die Betreiber:innen der Hotels. Die Vorteile des Modells liegen auf der Hand: Eigentümer:innen der Wohneinheiten haben ihr Kapital angelegt und sind darüber hinaus an der Vermietung derselben beteiligt.

„Das stellt einen großen Vorteil für unsere Kund:innen dar, denn die Renditen können je nach Projekt durchaus beachtlich sein.“

Alternative zum Zweitwohnsitz

Das Buy-to-let-Modell ermöglicht nicht nur Einnahmen für die Eigentümer:innen, es bietet auch einen steuerlichen Vorteil. Der Erwerb der Immobilie im Rahmen dieses Modells erfolgt unter Ausweis der 20-prozentigen Umsatzsteuer, welche von dem/der Erwerber:in als Vorsteuer berücksichtigt werden kann. Nicht zu vergessen ist aber eine eingehende Prüfung des Tourismusortes und dem/der Betreiber:in. Beide sind essentiell für den langfristigen Erfolg des Projekts und somit die Vermietung der Wohneinheiten. Denn diese ist verantwortlich für die Wertsteigerung der Immobilie und die damit zu erzielende Rendite.

„Es sollte klar geregelt sein, wer was erwirbt, wie die öffentlichen Flächen aufgeteilt sind, wann der/die Eigentümer:in die Immobilie nutzen kann und dass nicht nur die gesetzliche Mindestrücklage, sondern eine sinnvolle Rücklage gebildet wird, um in Zukunft erforderliche Renovierungen finanzieren zu können“, so Gabel-Hlawa. Nicht zuletzt sollte vereinbart werden, wie nach dem Auslaufen des Pachtvertrages vorgegangen wird.




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