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A3M: In diesen Ländern ändern sich die Regeln für die Einreise

In den vergangenen Monaten haben gleich mehrere Länder ihre Einreisebestimmungen geändert. Der Krisenwarndienst A3M hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst, die seit kurzem gelten oder schon bald gelten werden. Teils wird die Einreise komplizierter, teils aber auch einfacher.

|  Foto: shutterstock.com / Stephen Rees

Thailand: Test der ETA ab Dezember 2024

Thailand startet ab 1. Dezember 2024 eine Pilotphase für die geplante elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Diese wird für Staatsangehörige aus 93 Ländern erforderlich sein, die derzeit von der Visumpflicht befreit sind – darunter auch Österreich. Sie ist kostenlos und kann vor dem Reiseantritt online beantragt werden.

Jede elektronische Genehmigung berechtigt zu einer einmaligen Einreise mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 60 Tagen. Bis Juni 2025 soll das System voll funktionsfähig sein und mit dem E-Visum-Portal zu einer Online-Antragsplattform kombiniert werden.

Kambodscha: E-Arrival Card seit Juli 2024

Bereits seit 1. Juli 2024 muss vor der Einreise in Kambodscha eine sogenannte "Cambodia E-Arrival Card" ausgefüllt werden. Die Registrierung kann innerhalb von sieben Tagen vor der Ankunft über die entsprechende Webseite oder per App erfolgen. Ein daraufhin generierter QR-Code ist den Grenzbeamten bei der Einreise vorzulegen. Die Arrival Card ersetzt allerdings nicht das Visum, das für Reisen nach Kambodscha weiterhin notwendig ist.

Laos: Visafreie Einreise für Österreicher

Im Rahmen des Programms zur visafreien Einreise hat Laos die Aufnahme weiterer Länder bekannt gegeben. Seit 1. Juli müssen damit Staatsbürger aus Österreich, Spanien, Belgien, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland und Griechenland bei der Ankunft kein Visum mehr beantragen. Stattdessen erhalten sie eine Visumbefreiung, die ihnen einen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen erlaubt.

Für deutsche Staatsbürger gilt dies hingegen nicht: Sie müssen weiterhin ein Visum bei der Botschaft von Laos beantragen, mit dem sie dann das Land auch mehrfach für insgesamt 60 Tage besuchen können. Alternativ gibt es ein E-Visum für rein touristische Aufenthalte bis zu 30 Tagen. Hier ist aber nur eine einmalige Einreise erlaubt.

Bhutan: Versicherung ist nicht mehr Pflicht

Bhutan hat in diesem Jahr die Pflicht zum Abschluss einer Reisekrankenversicherung für Touristen aufgehoben. Die Behörden empfehlen dennoch, für eventuell eintretende medizinische Notfälle während des Aufenthaltes in Bhutan eine Versicherung abzuschließen. Zudem ist für die Einreise nach wie vor eine "Sustainable Development Fee" zu entrichten – aktuell 100 US-Dollar pro Person und Nacht.

Sansibar: Reiseversicherung erforderlich

Ab Oktober 2024 müssen alle Besucher von Sansibar eine Reiseversicherung abschließen. Die Pflichtversicherung ist zu einem Preis von 44 US-Dollar ausschließlich bei der Zanzibar Insurance Corporation (ZIC) erhältlich und für einen Zeitraum von maximal 92 Tagen gültig. Der Versicherungsschutz umfasst die Gesundheitsleistungen, verlorenes Gepäck, Unfälle, Notevakuierungen, den Verlust von Reisepässen und Dokumenten und die Rückführung im Todesfall.

Namibia: Visumpflicht ab Frühjahr 2025

Die Behörden Namibias haben jüngst neue Details zur geplanten Visumpflicht bekannt gegeben. Demnach müssen Staatsangehörige von Ländern, die Namibiern keine visumfreie Einreise gewähren, ab 1. April 2025 ein Visum für die Einreise nach Namibia beantragen. Davon ist auch Österreich betroffen. Das Visum lässt sich ab April 2025 bei Ankunft oder vor Reiseantritt als E-Visum beantragen und soll rund 80 Euro kosten.

Großbritannien: ETA startet im April 2025

Europäische Staatsangehörige müssen ab 2. April 2025 bei der Ankunft im Vereinigten Königreich eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) vorlegen. Staatsangehörige von EU- und Schengenstaaten können ihre ETA ab 5. März 2025 beantragen. Die elektronische Einreisegenehmigung soll 10 britische Pfund kosten, ist digital mit dem Reisepass verknüpft und ab dem Datum der Ausstellung zwei Jahre lang für mehrfache Ein- und Ausreisen gültig. (red)





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