A3M informiert: Strengere Regelungen für die Einreise in den USA
Geschäftsreisende mit Reiseziel USA brauchen derzeit starke Nerven: Seit Beginn der Trump-Administration wurden viele Erlässe verabschiedet - darunter auch Executive Orders, die das Reisen betreffen.
Aber auch zuvor gab es bereits Einschränkungen, die eine Einreise in die USA erschwerten. A3M Global Monitoring gibt einen Überblick darüber, welche Restriktionen zu erwarten sind und worauf Geschäftsreisende achten sollten.
Risiko für Festnahmen und Abschiebungen
Bei der Einreise kam es an den US-Grenzen jüngst zu Festnahmen und Abschiebungen ausländischer Staatsbürger. Die US-Behörden prüfen offenbar verstärkt, wobei selbst geringfügige Verstöße zu weitreichenden Konsequenzen führen können. Personen mit Vorstrafen, fehlerhaften Angaben zum Aufenthaltszweck oder einer überschrittenen Aufenthaltsdauer müssen mit Festnahme, Abschiebehaft oder direkter Rückweisung rechnen.
Auch persönliche Meinungen gegen Positionen der Trump-Administration können dazu führen, dass die Einreise verwehrt wird - zu sehen am Beispiel eines französischen Wissenschaftlers, der im texanischen Houston zurückgewiesen wurde. Das deutsche Auswärtige Amt und das britische FCDO haben darauf ihre Reisehinweise angepasst: In den kommenden Monaten sollte man sich auf verschärfte Einreisebestimmungen und strengere Kontrollen einstellen.
Neue Einreiselisten und verschärfte Hürden
Laut Medienberichten plant die US-Regierung eine farbcodierte Einstufung von Staaten (Rot, Orange, Gelb). Das könnte dazu führen, dass Staatsangehörige bestimmter Länder striktere Einreisebedingungen erfüllen müssen oder sogar mit einem vollständigen Einreiseverbot konfrontiert werden. Aktuell wären 43 Staaten betroffen:
- Einreiseverbot (Rot): Afghanistan, Bhutan, Iran, Jemen, Kuba, Libyen, Nordkorea, Somalia, Sudan, Syrien und Venezuela
- Einschränkungen bei der Migration und beim Beantragen eines Touristen- oder Studentenvisums (Orange): Belarus, Eritrea, Haiti, Laos, Myanmar, Pakistan, Russland, Sierra Leone, Südsudan und Turkmenistan
- Finale Entscheidung noch ausstehend (Gelb): Angola, Antigua und Barbuda, Benin, Burkina Faso, Cabo Verde, Demokratische Republik Kongo, Dominikanische Republik, Gambia, Guinea, Kambodscha, Kamerun, Kongo, Liberia, Malawi, Mali, Mauretanien, Saint Kitts & Nevis, São Tomé & Príncipe, Simbabwe, Tschad und Vanuatu
Bisher gilt für Reisende, die von der Visumspflicht ausgenommen sind, dass sie ein ESTA beantragen müssen. Diese erleichterte Einreisemöglichkeit gilt jedoch nicht für Personen, die sich nach dem 1. März 2011 in Nordkorea, Iran, Irak, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien oder Jemen aufgehalten haben. Dasselbe gilt für alle, die nach dem 12. Jänner 2021 nach Kuba gereist oder kubanische Staatsbürger sind.
Geschlechtsangabe und Langzeitaufenthalte
Seit Ende Jänner 2025 müssen Reisende aufgrund der Executive Order 14168 bei der Beantragung eines ESTA oder Visums beachten, dass beim Geschlechtseintrag nur "männlich" oder "weiblich" ausgewählt werden kann, wobei sich die Geschlechtsangabe nach der Zuteilung bei der Geburt richtet. Alle, für die das nicht mehr zutrifft, müssen sich an die jeweilige US-Auslandsvertretung wenden. Dies gilt auch, wenn im Pass ein „X“ eingetragen ist.
Ab dem 11. April 2025 tritt eine Registrierungspflicht für ausländische Staatsangehörige in Kraft, die älter als 14 Jahre sind und planen, sich länger als 30 Tage in den USA aufzuhalten. Ausländische Staatsangehörige müssen sich bei den Behörden registrieren und ihre Fingerabdrücke abgeben. Dies gilt hauptsächlich für Einreisen über Land, da bei der Einreise über den Luftweg die erforderliche Registrierung schon jetzt durchgeführt wird.
Wichtige Empfehlungen für die Reisenden
- Sorgfältige Vorbereitung: Reisende sollten sicherstellen, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig und aktuell sind. Dazu gehört insbesondere ein gültiges ESTA oder Visum, das exakt dem geplanten Aufenthaltszweck entspricht.
- Rechtzeitige Information: Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die neuesten Bestimmungen zu informieren. Neben dem A3M Destination Manager bieten die Webseiten des österreichischen Außenministeriums und der US-Botschaft hierzu verifizierte Informationen.
- Professionelle Beratung: Bei Unsicherheiten oder komplexeren Fällen kann eine Konsultation mit den zuständigen US-Behörden oder einer auf US-Einwanderungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei hilfreich sein. Ein Beispiel für die Informationen, die A3M Reisebüros und Reiseveranstaltern in Bezug auf die Einreise in die USA zur Verfügung stellt, findet sich hier. (red)