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EU: Schadenersatz bei Überbuchungen

Flugpassagiere in der Europäischen Union haben in Zukunft Recht auf bis zu 600 Euro Schadenersatz, wenn ihnen die Reise wegen Überbuchung verweigert wird. Darauf verständigten sich im Vermittlungsausschuss Vertreter des Europäischen Parlaments und des Ministerrats in Brüssel.

Galt das bisher nur für Linienflüge, haben nun auch Passagiere von Charterflügen ein Recht auf Entschädigung. Die Zahlungen sind gestaffelt nach der Länge der Flugroute: Bis 1.500 Kilometer gibt es 250 Euro, bis 3.500 Kilometer 400 Euro und darüber hinaus 600 Euro. Nach grundsätzlicher Zustimmung durch Rat und Parlament mussten im Vermittlungsausschuss noch technische Fragen geklärt werden. Nach Angaben der Kommission weisen Fluggesellschaften jährlich etwa eine Viertelmillion Passagiere trotz gültiger Tickets zurück. Die neuen Regeln ersetzen Vorschriften von 1991, die Charterflüge sowie Annullierungen und große Verspätungen nicht berücksichtigten. Bei großen Verspätungen müssen die Fluggesellschaft ihren Kunden entgegenkommen. Sollte ein Flug mehr als fünf Stunden verspätet sein, kann der Passagier einen Rückzahlung des Ticketpreises binnen sieben Tagen oder einen Rückflug zum Ausgangspunkt seiner Reise zum schnellst möglichen Zeitpunkt verlangen. Den Fluggästen stehen zudem freie Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls eine Unterbringung im Hotel zu.