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Rettet Handelsgericht Styrian Spirit vor Pleite?

Die gesamte wirtschaftliche Situation der jungen, steirischen Fluggesellschaft Styrian Spirit ist am vergangenen Wochenende weiter eskaliert, sie konnte Dienstag aber auch einen Silberstreifen am Horizont erspähen. Während Styrian Vorstandschef Fritz Feitl die überraschend zusammengetrommelten Investoren am Sonntag über eine bevorstehende Finanzkrise und die mögliche Schließung des Flugbetriebes informieren musste und am Montag, 30. Juni, alle 85 Mitarbeiter des Carriers beim AMS Graz vorsorglich zur Kündigung angemeldet wurden, eilt ein vorläufiger Entscheid des Handelsgerichts Wien dem angeschlagenen Unternehmen zu Hilfe. Laut einer einstweiligen Verfügung soll der Austrian Airlines Group untersagt werden, im Nachbarschaftsverkehr zwischen Österreich und Deutschland billige Tarife anzuwenden. Dagegen hat die AUA umgehend Rekurs eingelegt.

Der erste Sommeranfang für die Styrian Spirit könnte bereits ihr letzter gewesen sein. Auf alle Fälle wird er jedoch als heißester in die Geschichte der steirischen Luftfahrt eingehen. Am Sonntag mussten die Styrian Spirit Chefs Fritz Feitl und Ing. Otmar Lenz ihre Investoren über einen wirtschaftlichen Misserfolg ihres Unternehmens in Kenntnis setzen. Statt geplanter 800.000 Euro soll das Unternehmen im 1. Halbjahr 4 Millionen Euro Verlust eingeflogen haben, was Styrian jedoch nicht bestätigt. Jedenfalls wurden die Investoren aufgefordert, binnen weniger Tage 700.000 Euro nachzuschießen, um die Aufrechterhaltung des Flugbetriebes zu garantieren. Darüber hinaus sah sich Geschäftsführer Ing. Otmar Lenz gezwungen, sämtliche Mitarbeiter beim AMS Graz zur Kündigung anzumelden. Letzte Hoffnung für die angeschlagene Regionalfluglinie ist eine einstweilige Verfügung des Handelsgerichtes Wien gegen den Platzhirschen AUA, demzufolge die Austrian Airlines Group auf den von Styrian Spirit geflogenen oder wiedereingestellten Strecken Graz-Düsseldorf, Graz-Frankfurt, Wien-Frankfurt, Wien-München und Wien-Stuttgart keine Billigtarife mehr anwenden dürfe. Die AUA hatte diese Preisaktionen als Verteidigung gegen das aggressive Auftreten von drei deutschen Billigfluglinien in Österreich und nicht gegen den lokalen Marktauftritt des Grazer Regionalcarriers zeitlich begrenzt, bundesweit und flächendeckend eingeführt. AUA Marketingvorstand Dr. Josef E. Burger hat angekündigt, umgehend einen Rekurs einzulegen. "Die Entscheidung des Handelsgerichts Wien schadet nicht nur den österreichischen Kunden, sondern insbesondere auch dem für Österreich wichtigen Incoming Tourismus. Wir fliegen nämlich nicht gegen Mitbewerber, sondern für unsere Kunden", so die Stellungnahme von Burger. Und AUA Generalsekretär Dr. Peter Malanik präzisierte: "Schon im Sinne unserer Kunden werden wir diese Erstentscheidung bekämpfen und herausarbeiten, dass die EU-Kommission bei der Erlassung ihrer Auflagen selbstverständlich die Interessen der Konsumenten in erster Linie berücksichtigte. Die von Styrian erzwungene Preiserhöhung - für die sich die Kunden bei Styrian "bedanken" können - werden wir daher nicht auf sich beruhen lassen. Selbstverständlich werden wir einen Rekurs gegen die einstweilige Verfügung des Handelsgerichtes Wien einlegen. Im Rahmen einer Anfrage bei der zuständigen Generaldirektion der Europäischen Kommission wird Klarheit über die Interpretation der umstrittenen Regelung im Sinne der Konsumenten hergestellt werden."