Bartenstein genehmigt Kurzarbeit
Wirtschaftsminister Bartenstein hat nach einem neuerlichen Treffen mit den Sozialpartnern und dem AMS grünes Licht für Kurzarbeit in Reisebüros und in der Hotellerie gegeben.
Heimische Reisebüros und Hotels können ihre Mitarbeiter ab 1. April 2003 oder sogar rückwirkend ab 1. März 2003 in Kurzarbeit schicken, wenn ein Umsatzrückgang von mindestens zehn Prozent in den Monaten März oder April 2003 gegenüber dem Vergleichszeitraum 2002 oder 15 Prozent im Vergleich zu 2001 festgestellt wird.
Vorerst für drei Monate
Vorgesehen ist die Kurzarbeitsregelung vorerst für drei Monate. Bei Bedarf könnte sie auf weitere drei Monate, bis Ende September, verlängert werden. Nach Schätzungen des Ministeriums sind bei Hotels und Reisebüros jeweils rund tausend Arbeitsplätze betroffen.
Kurzarbeitsbeihilfe vom AMS
Es müssen innerhalb von vier aufeinander folgenden Wochen im Durchschnitt zehn bis 50 Prozent der wöchentlichen Normalarbeitszeit der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer ausfallen. Für den mit der Kurzarbeit verbundenen Gehaltsentfall erhalten die Arbeitnehmer eine Kurzarbeitsbeihilfe vom AMS, die gleichzeitig mit dem Gehalt ausgezahlt wird. Der Betrieb ist verpflichtet, während der Dauer der Kurzarbeit und einer darüber hinaus gehenden Behaltefrist den Beschäftigungsstand aufrecht zu erhalten.
Winter 2001 / 02: Rund 800 Arbeitnehmer betroffen
Eine Kurzarbeitsregelung war zuletzt im Winter 2001 / 02 bewilligt worden. Damals haben insgesamt 72 Unternehmen das Kurzarbeitsmodell für rund 800 Mitarbeiter in Anspruch genommen.
Vorerst für drei Monate
Vorgesehen ist die Kurzarbeitsregelung vorerst für drei Monate. Bei Bedarf könnte sie auf weitere drei Monate, bis Ende September, verlängert werden. Nach Schätzungen des Ministeriums sind bei Hotels und Reisebüros jeweils rund tausend Arbeitsplätze betroffen.
Kurzarbeitsbeihilfe vom AMS
Es müssen innerhalb von vier aufeinander folgenden Wochen im Durchschnitt zehn bis 50 Prozent der wöchentlichen Normalarbeitszeit der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer ausfallen. Für den mit der Kurzarbeit verbundenen Gehaltsentfall erhalten die Arbeitnehmer eine Kurzarbeitsbeihilfe vom AMS, die gleichzeitig mit dem Gehalt ausgezahlt wird. Der Betrieb ist verpflichtet, während der Dauer der Kurzarbeit und einer darüber hinaus gehenden Behaltefrist den Beschäftigungsstand aufrecht zu erhalten.
Winter 2001 / 02: Rund 800 Arbeitnehmer betroffen
Eine Kurzarbeitsregelung war zuletzt im Winter 2001 / 02 bewilligt worden. Damals haben insgesamt 72 Unternehmen das Kurzarbeitsmodell für rund 800 Mitarbeiter in Anspruch genommen.