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EU-Kommission: Verlängerung für Airline-Staatshaftung & Millionen-Hilfe für Lufthansa

Die EU-Kommission hat erwartungsgemäß die Möglichkeit für staatlichen Versicherungsschutz für Luftfahrtgesellschaften um weitere vier Monate bis Ende Oktober 2002 verlängert.

Der Erlaubnis der EU-Kommission gibt den EU-Ländern die Möglichkeit, die staatlichen Haftungsgarantien für Drittschäden durch Krieg oder Terror, die nach dem 11. September gewährt worden waren, weiter zu übernehmen. Österreich hatte die Staatshaftung zuletzt bis Ende Juli verlängert. In den nächsten Monaten will die Kommission eine endgültige Lösung für die Versicherung der Airlines finden, geprüft werden verschiedene Fondsmodelle.
Weiters hat die Kommission staatliche Beihilfen im Umfang von 71 Millionen Euro für Lufthansa und andere deutsche Fluggesellschaften genehmigt. Mit diesem Geld, dessen Löwenanteil von 69,5 Millionen Euro an die Lufthansa geht, soll ein Ausgleich für die finanziellen Verluste erfolgen, welche die Airlines durch die Sperre des nordatlantischen Luftraums in den ersten vier Tagen nach den Terroranschlägen erlitten.