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Swissair-Gläubiger können Forderungen stellen

Seit Mittwoch, den 9. Jänner 2002, können Arbeitnehmende, Obligationäre und andere Gläubiger der Swissair-Gesellschaften unter definitiver Nachlassstundung die ausstehenden Zahlungen einfordern. Der sogenannte Schuldenruf wurde am Mittwoch in verschiedenen internationalen und Schweizer Zeitungen publiziert.

Die zuständigen Sachverwalter Karl Wüthrich und Roger Giroud wenden sich in dem vorgeschriebenen Schuldenruf an die Gläubiger von SAir Group, Swissair, Flightlease, SAirLines, Swisscargo und Cargologic und rufen diese dazu auf, ihre Forderungen an die Nachlassmasse anzumelden. Wüthrich erwartet mehrere zehntausend Forderungsanmeldungen.
Die Frist für Gläubiger von Swissair, SAir Group, SAirLines und Flightlease dauert bis 29. Jänner, für Gläubiger von Cargologic und Swisscargo bis 30. Jänner 2002.