EU-Finanzminister verlängern Haftungsgarantien um drei Monate
Die EU-Finanzminister haben die staatlichen Haftungsgarantien für die Luftfahrtsgesellschaften um drei Monate bis Ende März 2002 verlängert. Der deutsche Finanzminister Hans Eichel kritisierte jedoch die unterschiedliche Regelungen in den einzelnen EU-Ländern hinsichtlich der jeweils Begünstigten, Deckungssummen und der zu zahlenden Prämien.
Die staatlichen Garantien für das Versicherungsrisiko „Krieg und Terror“ sollten ursprünglich nur bis Ende Dezember 2001 gewährt werden, nun empfahl EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio angesichts der massiven Förderungen der US-Regierung für amerikanische Fluggesellschaften den EU-Regierungen, die Haftungsgarantien für europäische Carrier zu verlängern.
Dabei sparte der deutsche Finanzminister Hans Eichel nicht mit Kritik: „Ich halte es für dringend erforderlich, EU-einheitliche Regelungen zu schaffen“, mahnte Eichel.
Hintergrund für Eichels Kritik ist, dass die Handhabung der Garantien durch die Mitgliedsstaaten unterschiedlich ist. Dies erschwert auch die Beurteilung, inwieweit einzelne Fluggesellschaften durch ihren Heimatstaat gegenüber der Konkurrenz in anderen EU-Ländern bevorzugt werden. Grundsätzlich dürfen die von den Staaten übernommenen Garantien keinen Wettbewerbsvorteil darstellen, weshalb die Airlines den Staaten auch eine angemessene Prämie für die Garantien zahlen sollen.
Die EU-Kommission will nachträglich die staatlichen Unterstützungen anhand der EU-Beihilfevorschriften prüfen.
Dabei sparte der deutsche Finanzminister Hans Eichel nicht mit Kritik: „Ich halte es für dringend erforderlich, EU-einheitliche Regelungen zu schaffen“, mahnte Eichel.
Hintergrund für Eichels Kritik ist, dass die Handhabung der Garantien durch die Mitgliedsstaaten unterschiedlich ist. Dies erschwert auch die Beurteilung, inwieweit einzelne Fluggesellschaften durch ihren Heimatstaat gegenüber der Konkurrenz in anderen EU-Ländern bevorzugt werden. Grundsätzlich dürfen die von den Staaten übernommenen Garantien keinen Wettbewerbsvorteil darstellen, weshalb die Airlines den Staaten auch eine angemessene Prämie für die Garantien zahlen sollen.
Die EU-Kommission will nachträglich die staatlichen Unterstützungen anhand der EU-Beihilfevorschriften prüfen.