Skip to Content
Menü

Reise-Thrombosen vor dem Kadi

Fluggäste können nach einem Entscheid des Landgerichts Frankfurt nach einer lebensgefährlichen Reise-Thrombose nicht auf Schmerzensgeld hoffen.

Der Kläger, ein 54jähriger Mann, hatte sich nach eigenen Aussagen im vergangenen Jahr auf zwei Langstreckenflügen zwischen Frankfurt und Kapstadt die gefährlichen Blutgerinnsel in Beinen und Lunge zugezogen. Das Gericht befand, es sei Sache des Fluggasts, selbst für die nötige Bewegung während des Langstreckenflugs zu sorgen.
Derzeit werden auch British Airways und Virgin Airlines von ehemaligen Passagieren mit der Begründung verklagt, man habe sie nicht vor dem so genannten „Economy Class Syndrom“ gewarnt.