Skip to Content
Menü

Geförderte Schulungen alternativ zur Kurzarbeit

Als zusätzliche Unterstützung für die von den Folgen der Terroranschläge am 11. September besonders betroffene Fremdenverkehrswirtschaft - alternativ zur bereits vom AMS finanzierten Kurzarbeit - sind zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservices (AMS) die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte von Reisebüros, Hotellerie und eventuell auch Luftfahrt beschlossen worden.

Im Rahmen der Qualifizierungsförderung werden derzeit vom AMS und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zwei Drittel der Weiterbildungskosten von in den genannten Branchen beschäftigten Frauen jeden Alters und von über 45 Jahre alten Männern gezahlt. Ab 1. November 2001 gilt dies auch für geringer qualifizierte Männer unter 45.
Förderung beim AMS vor Kursantritt beantragen
Wichtig zu wissen ist, dass Betriebe, die ihre Mitarbeiter auf Schulung schicken möchten, die Förderung des AMS, die bis Juni 2002 befristet ist, vor Kursantritt bei den Landesgeschäftsstellen des AMS beantragen müssen. Antragsformulare gibt es bei den jeweiligen österreichweiten AMS-Geschäftsstellen.
Das Travel Training Center (TTC), das mit seinen Kursen Top-Ansprechpartner für bildungswillige Reisebüros ist, steht dabei den Betrieben mit genaueren Informationen zur Seite.
Förderungen von Wirtschaftskammer & ÖVT
Auch die Wirtschaftskammer für Wien und Niederösterreich sowie der ÖVT fördern Bildungsmaßnahmen:
Die Wirtschaftskammer gewährt pro Standort der Betriebe 50 Prozent der Seminarkosten, maximal aber 1.500 Schilling. Ausgezahlt wird die Förderung hierbei nach (!) Absolvierung des Kurses, nachdem die Rechnung der Schulungseinrichtung, also etwa des TTC, eingereicht worden ist. Genauere Informationen erteilen für Wien Herr Mag. Luchs unter der Telefonnummer 01/ 514 50 – 1253 und für Niederösterreich Frau Ursula Zappe unter der Nummer 01/ 534 66 – 1293.
Der ÖVT fördert 50 Prozent der Seminarkosten, die noch im Jahr 2001 anfallen. Die verschiedenen Förderungen sind grundsätzlich nicht additiv zu verstehen, genauere Informationen bei den entsprechenden Stellen.
Angestelltenförderung der Arbeiterkammer Wien
Mitarbeitern der Fremdenverkehrsbranche, die keine Förderung über den Betrieb erhalten, bietet die Arbeiterkammer Wien einen Bildungsscheck in der Höhe 100 Euro und – im Rahmen des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds – 50 Prozent der Kosten für einen Weiterbildungskurs, maximal jedoch 2.000 Schilling pro Jahr. Weitere Informationen erteilt die AK-Bildungsberatung unter der Nummer 01/ 501 65 - 2576.
Bildungswillige mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich können sich unter der Telefonnummer 02262/ 90 25 – 11225 oder 11236 an die Niederösterreichische Arbeitnehmerförderung wenden.