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USA: 14 USD für 2 Jahre

Die US-Botschaft in Wien hat Details zur neuen Einreisegebühr in die Vereinigten Staaten veröffentlicht. Aus diesen geht hervor, dass die Gebühr in Höhe von 14 USD (10,95 EUR) nicht für jede Reise neu zu entrichten ist.

Die elektronische Reisegenehmigung ESTA ("Electronic System für Travel Authorization") ist nämlich "generell bis zu zwei Jahre und für wiederholte Einreise gültig" beziehungsweise bis zum Ablauf des Reisepasses. USA Reisende aus Visa-Waiver Ländern (z. B. Österreich) müssen beginnend mit dem 8. September 2010 bei der Beantragung des Elektronischen Systems für die Erteilung von Reisegenehmigungen ESTA Gebühren für Bearbeitung und Tourismusförderung entrichten. Die Gebühr für die Einrichtung und Wartung des ESTA Systems durch die U.S. Grenzschutzbehörde beträgt 4 USD und wird zu der Gebühr von 10 USD für Tourismusförderung gerechnet. Letztere wurde – wie berichtet - im Rahmen des Gesetzes zur Förderung des Tourismus (Travel Promotion Act) festgelegt. Die Gesamtgebühr bei einer ESTA Erst- oder Neubeantragung beträgt somit 14 USD.

Sowohl beim ESTA Erstantrag, als auch bei einer neuerlichen Antragstellung, sind sämtliche Gebühren für den elektronischen Visaantrag per Kreditkarte oder Bankkarte zu entrichten unter https://esta.cbp.dhs.gov. Das ESTA System nimmt derzeit nur MasterCard, Visa, American Express und Discover an. ESTA Anträge können jederzeit vor Antritt der Reise gestellt werden. Nach Genehmigung sind sie generell bis zu zwei Jahre und für wiederholte Einreise gültig, beziehungsweise bis der Reisepass des Antragstellers seine Gültigkeit verliert, sollte dies vor Ablauf der Zwei-Jahres-Frist der Fall sein, oder wenn andere bestimmte Gründe einen Neuantrag erforderlich machen. Unter der neuen vorläufigen endgültigen Regelung brauchen Reisende mit bereits bewilligtem ESTA bei Aktualisierung ihres Antrages für eine Wiedereinreise die Gebühren nicht noch einmal zu entrichten. Reisende mit einem neuen Reisepass werden jedoch bei der Wiederbeantragung von ESTA aufgefordert, die Gebühren nochmals zu entrichten. (red)





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