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Übernachtungsabgabe in Rom

Die Stadtverwaltung in Rom hat die Einführung einer Abgabe für touristische Dienstleistungen beschlossen. Die Abgabe wird ab dem 1. Jänner 2011 für alle Übernachtungen in römischen Unterkunftsbetrieben mit Ausnahme von Jugendherbergen erhoben und ist beim Check-Out vom jeweiligen Gast zu entrichten.

Diese Regelung gilt auch für über ein Reisebüro oder einen Reiseveranstalter gebuchte Übernachtungen, die der Gast durch Vorlage eines Vouchers an der Rezeption vorweist. Wurde die Abgabe bereits bei der Buchung im Reisebüro oder beim Reiseveranstalter berechnet, so braucht der Gast vor Ort nichts mehr zu bezahlen. Da die Abgabe nicht für die Dienstleistung der Übernachtung im Hotel als solche, sondern grundsätzlich für den reinen Aufenthalt in einem römischen Unterkunftsbetrieb erhoben wird, ist sie auch von Gästen zu entrichten, die aufgrund vertraglicher Regelungen keine Übernachtung zu zahlen haben, so beispielsweise Reiseleiter, Busfahrer etc. Kinder bis zu zwei Jahren sind von dieser Regelung befreit.

Tarife
Campingplatz: 2 EUR pro Person pro Nacht (max. 10 Nächte)
Agritourismus: 2 EUR pro Person pro Nacht (max. 10 Nächte)
B & B: 2 EUR pro Person pro Nacht (max. 10 Nächte)
Privatzimmer: 2 EUR pro Person pro Nacht (max. 10 Nächte) Ferienwohnung: 2 EUR pro Person pro Nacht (max. 10 Nächte)
Ferienhaus: 2 EUR pro Person pro Nacht (max. 10 Nächte)
Hotels 1 bis 3 Sterne: 2 EUR pro Person pro Nacht (max. 10 Nächte)
Hotels 4 bis 5 Sterne: 3 EUR pro Person pro Nacht (max. 10 Nächte)

Vorbehaltlich Änderungen.
(red)