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Mehr Entschädigungsansprüche bei Flugausfällen

Gemäß einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben Fluggäste ab sofort auch das Recht auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug auf Grund technischer Probleme gestrichen wird.

Damit haben die Fluggesellschaften mit neuen Kosten zu rechnen. Schon heute können die Passagiere nach einer EU-Verordnung von 2004 wählen, ob sie bei Flugstreichung einen anderen Flug nutzen oder ihr Geld zurück haben wollen. Zusätzlich müssen die Fluggesellschaften eine so genannte Ausgleichsleistung von 200 bis 600 Euro je nach Entfernung bezahlen. Dieses Recht der Verbraucher auf Entschädigung entfällt aber, sofern die Annullierung auf "außergewöhnliche Umstände" zurückgeht. Seit Jahren war streitig, ob technische Probleme darunter fallen. Dies hat der EuGH nun geklärt.
In dem konkreten Fall wollte eine Familie aus Österreich von Wien über Rom ins süditalienische Brindisi fliegen. Erst fünf Minuten vor dem geplanten Abflug in Wien am frühen Morgen informierte Alitalia über den Ausfall des Flugs. Nach einer Umbuchung erreichte die Familie Brindisi am Nachmittag mit fast vierstündiger Verspätung. Die geforderte Entschädigung von 250 Euro verweigerte Alitalia unter Hinweis auf technische Probleme; erst am Vorabend sei an der Maschine ein schwerer Turbinenschaden festgestellt worden.
In seinem Grundsatzurteil ließ der EuGH dieses Argument nicht gelten. Angesichts der hohen Komplexität von Flugzeugen seien technische Probleme für die Fluggesellschaften nicht außergewöhnlich, sondern Alltag, befanden die Luxemburger Richter. (ag/red)