EU-Kommission pro Luftfahrtlobby
Um Betriebsbeschränkungen zum Schutz von Anrainern verbieten zu können, strebt die EU-Kommission ein direktes Eingriffsrecht an und dadurch den verlängerten Arm der Luftfahrtlobby bilden.
Mit dem Entwurf für eine neue EU-Verordnung über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen beweist die Kommission der Europäischen Union einmal mehr, dass sie sich auf dem Weg zum Vollstrecker der Interessen von Fluglinien und Flughafenbetreibern befindet. Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen sollen nur mehr dann zulässig sein, wenn sie kostengünstiger sind als andere, insbesondere objektseitige oder raumplanerische Maßnahmen.
Der Kommission soll dabei die Aufsicht über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zustehen, samt dem Recht, Betriebsbeschränkungen nach eigenem Ermessen zu verbieten. Damit könnte die EU-Kommission sogar das jüngst ergangene Gerichtsurteil, das zum Schutz der Anrainer zwischen 23:00 und 5:00 Uhr Starts und Landungen am Drehkreuz Frankfurt verbietet, kurzerhand außer Kraft setzten. Die Pikanterie am Rande: Anlass für dieses versuchte Diktat aus Brüssel scheint die Beschwerde des Frachtunternehmens FedEx über das teilweise Nachtflugverbot am Wiener Flughafen zu sein. (APA/red)