Kroatien wird EU-Mitglied: Änderungen für Reisende
Mit 1. Juli 2013 tritt Kroatien der EU bei. Für Reisende ändert sich mit diesem Beitritt jedoch nicht viel. Nachstehend die Neuerungen im Überblick.
Weiterhin Ausweiskontrollen für alle EU-Bürger
EU-Bürger aus Österreich und Deutschland aber weiterhin einen Reisepass oder Personalausweis parat halten, wenn sie nach Kroatien einreisen wollen. Gültig muss der Ausweis bis mindestens zum Rückkehrdatum sein. Grund für die weiteren Ausweiskontrollen: Der Beitritt zur EU hat nicht automatisch einen Beitritt Kroatiens zum Schengener Abkommen zur Folge.
Kaum Limits für die Einfuhr von Genussmitteln
Durch den EU-Beitritt ändern sich die Zollbestimmungen. Künftig dürfen EU-Bürger Lebens- und Genussmittel unbegrenzt mitführen. Camper oder Segler, die größere Mengen Wein, Bier und Tabak einführen wollen, müssen den Zöllnern allerdings belegen können, dass die Waren für den Eigenbedarf bestimmt sind. Für die gewerbliche Einfuhr solcher Güter gibt es nämlich weiterhin Beschränkungen.
Grüne Versichertenkarte ein Plus
Für Autofahrer ist es weiterhin ratsam, die Internationale Grüne Versichertenkarte in den Urlaub an die Adria mitzunehmen. Obgleich es bei Schadensfällen künftig viel einfacher sein wird, beispielsweise die kroatische Versicherung zu verklagen, erleichtert die Karte die Unfallabwicklung vor Ort.
Auslands-Krankenversicherung ist ratsam
Reisende sollten auch in Zukunft eine Auslands-Krankenversicherung abschließen, bevor sie nach Kroatien reisen. Nach dem 1. Juli haben EU-Bürger zwar Anspruch auf kostenlose medizinische Grundversorgung im Lande, wer auf österreichische oder deutsche Ärztestandards Wert legt, fährt mit der Zusatzversicherung aber sicherer. Wer im Urlaub krank wird, kann sich so ohne Zusatzkosten einen Privatarzt und gegebenenfalls den Rücktransport nach Hause leisten. (red)