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Neue Bestimmungen für Geschäftsreisen nach Schweden

Wie CWT informiert ist seit 1. Juli 2013 für Geschäftsreisen nach Schweden folgende Regelung gültig:

Angestellte, die von ausländischen Unternehmen für mehr als fünf aufeinander folgende Tage nach Schweden entsandt werden, müssen sich beim Arbetsmiljöverket, dem schwedischen Zentralamt für das Arbeitsumfeld, registrieren. Erfüllen Unternehmen diese Meldepflicht nicht, droht ihnen eine Strafe von ca. 2.300 EUR. (red)



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