Fairplane ortet Schwachstellen bei Schlichtungsstelle
Die deutsche Schlichtungsstelle für Flugpassagiere steht vor ihrem Start. Experten wie Andreas Sernetz vom Verbraucherschutzportal Fairplane begrüßen diese grundsätzlich, orten aber auch Schwachstellen.
Zum 1. November 2013 treten nun mehr als 100 in Deutschland aktive Fluggesellschaften der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) bei. Die Schiedsstelle soll zukünftig unter anderem Ausgleichsansprüche der Fluggäste gegen die befördernde Airline prüfen und geltend machen, die bei Verspätungen von mehr als drei Stunden, Annullierungen oder Überbuchung entstehen.
„Wenden sich einzelne geschädigte Passagiere an die Fluglinien, erhalten sie nur in den seltensten Fällen ihren Schadenersatz. Einige Airlines ignorieren sogar Kundenbeschwerden von Einzelpersonen per se“,
gibt Sernetz zu bedenken und sieht gleichzeitig Schwachstellen bei der Schiedssstelle: „Zum einen ist das Verfahren bürokratisch und der Schlichtungsvorschlag nicht verbindlich. Die ganze Schlichtung setzt also die Bereitwilligkeit der Airlines voraus. Und ob diese betroffene Passagiere nun schneller entschädigen, bezweifle ich stark.
Zum anderen können sich nur Personen, die ein einzelnes Ticket selbst gebucht und bezahlt haben, im Streitfall an die Schlichtungsstelle wenden. Pauschal- oder Geschäftsreisende bleiben damit außen vor. Gerade diese Passagiere sind aber besonders häufig betroffen.“
(red)