Travel Management: Klare Vorschriften für Streiks
Für viele Travel Manager sind die Streiks der Lufthansa-Piloten und der Lokführer in den vergangenen Wochen zu einer Belastungsprobe für das Risikomanagement geworden.
„Um zu verhindern, dass Mitarbeiter wichtige Termine verpassen, tun die Unternehmen gut daran, wenn sie entsprechende Vorkehrungen treffen“, betont Carsten Knauer vom deutschen Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) in Frankfurt: „Wer über keinen Alternativplan verfügt und die Mitarbeiter ganz sich selbst überlässt, guckt gegebenenfalls in die Röhre. Vereinbarungen in den Richtlinien und konkrete Unterstützung schaffen hingegen im Ernstfall Abhilfe“.
In den Richtlinien könnten entsprechend Kriterien festgelegt werden, wie ein Reiseanlass im Streikfall einzuschätzen sei. Ist er für das Erreichen der Unternehmensziele relevant, können laut Knauer vorhandene Vorschriften für die Verkehrsmittelwahl außer Kraft gesetzt werden, um ein Wahrnehmen des Termins mit allen Mitteln zu ermöglichen.
Seien die Relevanzkriterien klar abgesteckt, wären Travel Manager und Geschäftsreisende in der Lage, schnell zu reagieren und auf teurere oder weniger flexible Verkehrsmittel – neben Zügen und Flugzeugen zum Beispiel auch Mietwagen, Carsharing-Angebote oder Fernbusse – auszuweichen. Rahmenverträge mit entsprechenden Anbietern könnten bei der Suche nach verfügbaren Kapazitäten einen zeitlichen Vorteil sichern.
„Alternativen müssen aber nicht unbedingt andere Verkehrsmittel sein. Auch technische Hilfsmittel können im Ernstfall eine Lösung sein, die im Sinne der Nachhaltigkeit auch noch den CO2-Ausstoß senkt“, fügt Knauer hinzu. Allgemeine Informationen zum Management von Geschäftsreisen finden sich im BME-Leitfaden „Einkauf von Reisedienstleistungen: Travel, MICE & More“. Er steht auf www.bme.de/10055730 zum Download bereit. (red)