Deutschland ist Europas neue „Streikhochburg“
An Deutschlands Flughäfen kam es im Jahr 2014 häufiger zu Arbeitsniederlegungen als in den vermeintlich besonders streikanfälligen Ländern Frankreich, Italien und Griechenland.
Zu diesem Ergebnis kommt das Verbraucherschutzportal www.fairplane.de, das die Daten des Webdienstes streikradar.de ausgewertet hat. Dort wurden im Vorjahr in Deutschland insgesamt 13 Arbeitskämpfe gezählt – von Warnstreiks an einzelnen Flughäfen bis zu landesweiten Streiks bei den Airlines.
In Griechenland kam es im gleichen Zeitraum lediglich zu zwei Arbeitsniederlegungen: Ende Jänner 2014 ein Fluglotsenstreik sowie Ende November ein Generalstreik, bei dem der gesamte Luftraum gesperrt wurde.
In Frankreich hatten die Fluggäste 2014 mit den Auswirkungen von fünf Arbeitsniederlegungen zu kämpfen. Italien verzeichnete sechs Streiks. Dort waren besonders die Fluglotsen streikwütig, die für vier Arbeitskämpfe verantwortlich waren. In Frankreich war Air France im September zwei Mal von Streiks der Piloten betroffen.
Die Mehrzahl der Streiks in Deutschland betraf Lufthansa und Germanwings. Zwischen April und Dezember 2014 fielen durch die von der Vereinigung Cockpit initiierten Streiks allein bei diesen zwei Fluglinien mehr als 7.000 Flüge aus. Hunderttausende Passagiere waren betroffen.
Düstere Prognose für das Jahr 2015
Andreas Sernetz, Gründer und Geschäftsführer von FairPlane.de, stellt gleichzeitig eine düstere Prognose für die Zukunft auf: „Das Jahr 2014 war schon ein sehr streiklastiges. 2015 verspricht jedoch keine Verbesserung: Arbeitskämpfe an Flughäfen oder bei Airlines waren im Jänner und Februar schon fast an der Tagesordnung. In Europa könnte Spanien in diesem Jahr auf der Streikkarte vermutlich ganz weit oben landen. Hier stehen bis August 27 Streiktage im Raum.“
Das Verbraucherschutzportal rät Passagieren bei sämtlichen Streiks, frühzeitig Kontakt zur Airline aufzunehmen und bei unklarer Sachlage pünktlich am Gate zu erscheinen. Häufig kann ein Notflugplan aufgesetzt werden, um die Auswirkungen für die Passagiere zu minimieren.
Einen Anspruch auf Entschädigung haben die Fluggäste bei streikbedingten Flugausfällen in der Regel nicht. Bei Wartezeiten ab zwei Stunden stehen ihnen jedoch Betreuungsleistungen wie Getränke und Mahlzeiten zu. Bei Wartezeiten von mehr als fünf Stunden können sie kostenfrei vom Flug zurücktreten. Die Airline muss dann die kompletten Ticketkosten rückerstatten, ohne Bearbeitungsgebühren. (red)