Prof. Dr. Ronald Schmid bei FairPlane
Mit Prof. Dr. Ronald Schmid holt das Verbraucherschutzportal FairPlane einen Unternehmenssprecher an Bord, der sich als Rechtsanwalt wie auch als Wissenschaftler seit über 30 Jahren intensiv mit dem internationalen und europäischen Luftrecht befasst.
Er gilt als einer der profiliertesten Juristen im Bereich Luftverkehrsrecht und als führender Gestalter der Fluggastrechte. Bekannt wurde er insbesondere durch das für die Passagiere wegweisende sogenannte „Sturgeon-Urteil“ gegen die Fluggesellschaft Condor: Auf sein Betreiben hat der Europäische Gerichtshof 2009 entschieden, dass Verspätungen rechtlich der Annullierung gleichzustellen sind und die Luftfahrtunternehmen deshalb auch bei Verspätungen von mehr als drei Stunden Ausgleichszahlungen leisten müssen.
Profunde Expertise
Prof. Schmid übernimmt die neu geschaffene Position ab sofort und unterstützt so den Gründer und Geschäftsführer von FairPlane, Andreas Sernetz. Unter anderem fungiert der Experte zudem als Mitherausgeber der Zeitschrift ReiseRecht aktuell und ist Mitherausgeber des „Frankfurter Kommentars zum Luftverkehrsrecht“ und des „Fluggastrechte-Kommentars“. Zudem ist er seit 1999 Honorar-Professor an der Technischen Universität Darmstadt und der Technischen Universität Dresden und liest dort zu den Themen Luftverkehrsrecht und Reiserecht. Er war im Zusammenhang mit Gesetzesvorhaben zur Durchsetzung von Fluggastrechten auch als Sachverständiger des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages tätig. (red)
„In puncto Verbraucherrechte gegenüber der Luftfahrtbranche gilt Prof. Schmid zurecht als Koryphäe in Deutschland und im EU-Ausland. Wir freuen uns sehr, dass er unsere Organisation künftig mit seinem ganzen Wissen unterstützen wird und sind überzeugt, dass er unseren und damit auch den Interessen unserer Klienten maßgeblichen Auftrieb geben wird“, so Andreas Sernetz.