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Frankreich schafft Standards im Online-Vertrieb

Frankreich verbietet als erstes europäisches Land Bestpreis-Klauseln per Gesetz und regelt den Online-Markt komplett neu. Die ÖHV und der Fachverband Hotellerie sehen darin einen wichtigen Schritt zurück zur unternehmerischen Freiheit.

Derzeit werden in Österreich gemeinsam mit der Bundeswettbewerbsbehörde die AGBs des Marktführers booking.com unter die Lupe genommen. Im Zuge dessen werden alle Hotels im Land zu ihren Erfahrungen und ihrer Einschätzung der neuen AGBs von booking.com befragt. Hotels, die den Fragebogen nicht via Newsletter erhalten haben, können diesen per Email an office@oehv.at oder hotels@wko.at anfordern. Aus dieser Umfrage erwartet man sich aussagekräftige Ergebnisse als Grundlage für die weitere Vorgangsweise.

“Das Ziel muss eine gesetzliche Regelung sein. Da nutzen multinationale Konzerne jeden Spielraum, den ihnen unterschiedliche nationale Standards bieten. KMU können das nicht. Ähnlich wäre es bei unterschiedlichen Standards im Online-Vertrieb. Daher ist es Zeit für ein Gesetz zum Online-Vertrieb in Österreich, das sich am französischen Vorbild orientiert: Gesetze bieten die höchste Sicherheit, dass marktbeherrschende Strukturen nicht ausgenutzt werden können. Und die Benchmark für so ein Gesetz setzt Frankreich“, so Markus Gratzer, Generalsekretär ÖHV.

Auch der Fachverband Hotellerie spricht sich für Wettbewerbsbedingungen, die der unternehmerischen Verantwortung Rechnung tragen, aus. Fair-Play sei auch in Österreich für alle notwendig: für den Gast, für den Hotelier, aber auch für die Buchungsplattformen. Ein kannibalisierter Markt helfe niemandem. (red)





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