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DRV lässt die DCC beim Bundeskartellamt prüfen

Die Einführung eines GDS-Entgelts durch die Lufthansa Group zum 1. September bleibt ein aktuelles Top-Thema des Deutschen ReiseVerbandes. Nun wendet sich der DRV in dieser Sache auch an das deutsche Bundeskartellamt.

Dort soll unter anderem geprüft werden, ob es sich bei der Einführung des GDS-Entgelts – der sogenannten Distribution Cost Charge (DCC) – durch Lufthansa um eine Diskriminierung alternativer Buchungssysteme handelt und somit ein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt.

Ein erstes intensives Gespräch fand vergangene Woche in Bonn statt. Vertreter von DRV und Bundeskartellamt tauschten sich dabei auf Basis eines vom DRV erstellten Positionspapiers über verschiedene Aspekte des geplanten LH-Aufschlags aus. Über die Inhalte wurde jedoch Vertraulichkeit vereinbart, heißt es in einer Aussendung des Verbands.

Auch auf EU-Ebene wird das Thema weiterhin verfolgt: Als Mitglied der ECTAA unterstützt der DRV eine Beschwerde des europäischen Dachverbandes bei der Generaldirektion Verkehr der EU-Kommission. Ziel der Beschwerde in Brüssel sei es zu klären, ob die Lufthansa Group mit der Einführung des GDS-Entgelts in Höhe von zusätzlich 16 EUR pro Flugbuchung gegen die EU-Verordnung zum Verhaltenskodex in Bezug auf Computerreservierungssysteme, dem sogenannten CRS Code of Conduct, verstoße, schreibt der DRV.

Negativer Einfluss auf Kunden und Branche

Nach Einschätzung des DRV habe die geplante Einführung des Entgelts einen erheblichen negativen Einfluss auf das Geschäft von touristischen sowie Geschäfts-Reisebüros. Wer den GDS-Aufschlag vermeiden und die Kunden trotzdem bestmöglich beraten wolle, müsse unterschiedliche Kanäle konsultieren, um Angebote und Preise vergleichen zu können. Zusätzliche Kosten und Mehraufwand für die Vertriebspartner seien vorprogrammiert.

„Auch für die  Verbraucher werden Flugbuchungen durch den Aufschlag entweder teurer oder die Transparenz und die Möglichkeit, Flugangebote und Preise zu vergleichen, wird deutlich erschwert, da die Kunden gezielt auf direkte Buchungskanäle des LH-Konzerns gelenkt werden sollen", klagt die Interessenvertretung.

Bei Geschäftsreisen komme hinzu, dass Flugbuchungen über GDS bislang direkt über Schnittstellen in Buchhaltungs-, Abrechnungs- und Auswertungssysteme von Firmenkunden und Geschäftsreisebüros fließen. Wenn Geschäftsreisende direkt bei einer Fluggesellschaft buchen, seien diese Vorgänge für die Unternehmen in den Abrechnungssystemen nicht mehr automatisch abzubilden.

Während die Umbuchungen oder Stornierungen heute schnell und elektronisch über die GDS machbar seien, fehlen bei dem von Lufthansa angebotenen Buchungskanal LHGroup-agent.com solche elementaren Funktionalitäten und auch Schnittstellen zu den Reporting-Tools, die vor allem von Firmenkunden benötigt werden, so der DRV. (red)





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