Indonesien verschärft Visa-Regeln für Geschäftsreisende
Während Indonesien die Visa-Bestimmungen für Touristen gelockert hat, wurden die Regeln für ausländische Geschäftsreisende deutlich verschärft. Darauf weist das deutsche Auswärtige Amt auf seiner Website hin.
Demnach brauchen Geschäftsreisende seit der Einführung des Gesetztes 16/2015 für viele Tätigkeiten, die in der Vergangenheit mit einem Geschäftsvisum oder einem Visa on Arrival durchgeführt werden konnten, nun eine Arbeitserlaubnis. Dazu zählen beispielsweise Vorträge im Rahmen von Seminaren und die Teilnahme an Besprechungen mit Muttergesellschaften oder Tochterfirmen, aber auch einige Tätigkeiten im Rahmen von Firmenbesuchen, wie etwa die Qualitätskontrolle.
Auch für journalistische Tätigkeiten, zu denen auch das Fotografieren im Rahmen der Berichterstattung zählt, ist ein entsprechendes Visum vor der Einreise erforderlich. Nähere Auskünfte dazu und auch zur Notwendigkeit einer Arbeitserlaubnis erteilten die diplomatischen und konsularischen Vertretungen Indonesiens im Wohnsitzland.
„Visa on Arrival“ können auf 60 Tage verlängert werden
Die Einreise ohne Visum („Visa free visit“) ist für deutsche und österreichische Staatsbürger möglich, wenn sie höchstens 30 Tage zu ausschließlich touristischen Zwecken in Indonesien verbringen möchten. Der visumfreie Aufenthalt kann nach der Einreise nicht verlängert werden. Auch ein Wechsel des Aufenthaltszwecks ist nicht möglich.
Wer sich geschäftlich oder zu anderen, nicht rein touristischen Zwecken in Indonesien aufhalten und länger als 30 Tage bleiben möchte, kann bei der Einreise für 35 US-Dollar ein für 30 Tage gültiges Visum („Visa on Arrival“) erhalten. Eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage ist dann möglich, muss aber mindestens sieben Arbeitstage vor dem Ablauf des ersten Visums bei einer Zweigstelle der indonesischen Einwanderungsbehörde Imigrasi beantragt werden. Die Gebühr beträgt 30 US-Dollar. (red)